Unser Aufnahmeverfahren erfolgt in sieben Schritten:

    1. Zunächst füllen Sie eine Anmeldung für Ihr Kind aus und senden uns diese per Post oder per E-Mail als PDF oder SCAN zu.  =>  Anmeldeformular Aktive Projekt-Schule
    2. Wir melden Ihnen den Eingang der Anmeldung zeitnah per Mail. Wir bitten Sie, dann an der einmal im Jahr stattfindenden APS-Infoveranstaltung Mitte November teilzunehmen, immer ein Jahr vor dem geplanten Schuleintritt.
    3. Sobald ein Schulplatz möglich ist, schicken wir Ihnen einen Termin für eine Erstgespräch und einen offiziellen Aufnahmebogen mit ersten Fragen, den Sie uns wieder vor dem Erstgespräch zurücksenden. Danach erfolgt das Erstgespräch mit Ihnen und Ihrem Kind bei uns in der Schule. Hier ist viel Raum für Ihre Fragen.
    4. Ab Mitte Januar wird Ihr Kind dann zu drei Hospitationstagen in die APS eingeladen. (Unkostenbeitrag 20,– Euro für Mittagessen und Material)
    5. Ende Februar erfolgt mit Eingang des Übertritts- oder Halbjahreszeugnisses in der Verwaltung die verbindliche Schulvertragsunterzeichnung.
      Bitte beachten Sie, dass vor Schulvertragsunterzeichnung mindestens ein Erziehungsberechtigter Mitglied in unserem Förderverein sein muss=> zum Mitgliedsantrag Förderverein. Zudem müssen vorhandene Gutachten und das aktuellste Zeugnis vorliegen, damit der Vertrag rechtskräftig wird.
      Sie bekommen als Zugabe das Buch zum Konzept kostenfrei: Schule neu erleben an der Aktiven Projekt-Schule. Die Darlehenseingabe über 2.000,00 Euro und das Schulgeld wird zum 01.09. desselben Jahres fällig. Hierzu zu werden Sie gesondert aufgefordert.
    6. Am einem Mittwoch Mitte/ Ende Juli findet ein Info-Kennenlernnachmittag mit allen Eltern und Kindern der APS statt, wo wir Sie und Ihr Kind auf das neue Schuljahr vorbereiten. Danach sind Sie gerne Teil unseres alljährlich stattfindenen alternativen Sommerfestes.

Two students


Das monatliche Schulgeld beträgt 350,00 Euro/ Monat.

Monatliches Schulgeld:

Als private Schule in evangelischer Trägerschaft sind wir nach Abschluss der Genehmigungsverfahren mit unserem besonderen pädagogischen Konzept durch die Regierung von Oberbayern förderberechtigt.

Neben den Lehrkräften setzen wir jedoch ergänzend pädagogische Zweitkräfte am Vormittag ein und sichern wegen unseres christlichen und projektorientierten Konzepts eine Klassengröße von maximal 20 Lernenden, so dass wir individueller auf die Bedürfnisse Ihres Kindes eingehen können. Dies wird uns jedoch nicht refinanziert, weshalb wir auf die Erhebung eines Schulgeldes angewiesen sind.

Für jedes weitere Geschwisterkind kann sich das Schulgeld in Absprache mit dem Schulträger je nach Einkommenssituation und Kinderzahl der Erziehungsberechtigten reduzieren.
Der Ausschuss entscheidet mit über die Aufnahme nach Finanzlage der Schule im Aufbau.

Befreiung vom Schulgeld

Vom Schulgeld befreit sind Erziehungsberechtigte, deren gemeinsame Einkünfte unter 8.654,– Euro/ Jahresbrutto liegen.

Hier bitten wir um einen Antrag auf Schulgeldbefreiung und ein Gespräch zur Klärung der finanziellen Situation.
Der Ausschuss entscheidet dann über eine Aufnahme. Bei Erziehungsberechtigten, die vom Schulgeld befreit sind, wird eine monatliche Elternarbeit in Höhe von 5 Stunden eingebracht.

Bitte beachten Sie: Im Schulgeld ist das Offene Ganztagsangebot am Nachmittag einbezogen, – jedoch nicht das Mittagessen!

Zinsloses Darlehen:
Pro Familie wird ein zinsloses Darlehen in Höhe von €2.000,– bis zur Refinanzierung benötigt, solange Kinder dieser Familie die Einrichtung besuchen. Das Darlehen wird mit Vertragsunterzeichnung und Eintritt des ersten Kindes in die Schule fällig.

Materialgeld pro Schuljahr:
Für Schulmaterial werden derzeit jährlich €100,– pro Kind benötigt.

Dauerhaft arbeitet unser Förderverein daran, durch Firmenpaten aus der Region und private Schulpatenschaften immer mehr Kindern die Teilhabe an der APS zu ermöglichen, die gerne nach unserem Lernkonzept und im Team arbeiten. Firmen und Privatpersonen tragen damit zur Chancengleichheit in der schulischen Bildung bei.

Betriebserkundungen und Schulfahrten sollen die Lernenden im Rahmen der Projekte selber finanzieren oder werden vom Förderverein auf deren Antrag bezuschusst, so dass diese Kosten reduzierter sein werden, bzw. sogar tlw. entfallen können